Anerkennungsleistung für Zwangsarbeiter
Berlin: (hib/STO) Die Zahl offener Anträge auf die Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1227) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1001). Wie die Bundesregierung darin ausführt, waren mit Stand vom 1. Februar dieses Jahres 34.295 Anträge offen.
Dabei stieg die Zahl der Anträge der Antwort zufolge zum Ende der Antragsfrist 31. Dezember 2017 „massiv an“. 11.016 Anträge und damit knapp ein Viertel aller Anträge seien im letzten Antragsmonat Dezember 2017 gestellt worden.
Das Bundesinnenministerium habe daraufhin noch im Dezember 2017 eine weitere Aufstockung der die Anträge bearbeitenden Projektgruppe angewiesen, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Mitarbeiter seien inzwischen ausgewählt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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