Menschenrechtslage in der Ukraine
Auswärtiges/Antwort - 27.03.2018 (hib 192/2018)
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine systematische Verfolgung von Oppositionellen und Andersdenkenden in der Ukraine vor. Wie sie in ihrer Antwort (19/1147) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/667) schreibt, bekenne sich die ukrainische Regierung zum Schutz der Menschenrechte in den von ihr kontrollierten Gebieten der Ukraine. „In den nicht-regierungskontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und auf der Krim kommt es seit Ausbruch des Konflikts im März 2014 zu schweren Menschenrechtsverletzungen durch Russland beziehungsweise die von Russland unterstützten Separatisten.“
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