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27.03.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 193/2018

Finanzbetrug in der Republik Moldau

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass Gelder aus einem umfassenden Finanzbetrug in der Republik Moldau auch auf Konten in Deutschland überwiesen wurden. Das geht aus einer Antwort (19/1248) auf eine Kleine Anfrage (19/668) der Fraktion Die Linke hervor. Laut Fragestellern sollen beim sogenannten Banken-Diebstahl Gelder in Höhe von rund einer Milliarde US-Dollar von drei großen moldawischen Banken abgezogen und ins Ausland transferiert worden sein; nach dem Untersuchungsbericht eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen seien auch 11,1 Millionen Euro auf Konten in Deutschland überwiesen worden.

Dazu schreibt die Bundesregierung: „Laut der für die Notenbank der Republik Moldau erstellten Zusammenfassung des zweiten Berichts der Audit-Firma Kroll und der Rechtsanwaltskanzlei Steptoe & Johnson LLP, die mit einer Untersuchung der Vorgänge um den Bankenskandal betraut ist, soll sich ein Großteil der in den Vorgängen involvierten Summen auf Konten unter ausländischer (nicht-moldauischer) Jurisdiktion befinden.“ Dabei werde auch Deutschland als mögliches Ziel- beziehungsweise Durchgangsland genannt. Der zusammenfassende Bericht weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der tatsächliche Endverbleib der betreffenden Gelder nicht bekannt sei, da zu den aufgelisteten Konten in den genannten Ländern bisher noch keine Offenlegungen vorlägen.

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