Fluggäste mit Kopfbedeckung
Inneres/Kleine Anfrage - 28.03.2018 (hib 194/2018)
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen 2017 Fluggästen das Passieren des Sicherheitsscanners mit Kopfbedeckung erlaubt wurde. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/1325) unter anderem danach, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein höheres Risiko für die Luftsicherheit im Schengen-Raum besteht, „wenn während der Sicherheitskontrolle der Kopfbereich ganz oder teilweise (zum Beispiel Haarbereich) durch Textilien (zum Beispiel Basecap, Kopftuch, Burka, Chimar, Hidschab, Niqab, Tschador, Dastar oder Turban) bedeckt ist“.
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