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29.03.2018 Inneres — Antwort — hib 197/2018

Hybride Bedrohungen

Berlin: (hib/STO) Um sogenannte „hybride Bedrohungen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/1262) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1002). Wie daraus hervorgeht, entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung verschiedene staatliche Akteure entsprechende gegen die Bundesrepublik gerichtete Aktivitäten. So versuche beispielsweise Russland verstärkt, „Einfluss auf (politische) Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung in Deutschland zu nehmen“. Da Propaganda und Desinformation „auf subtile Weise und über eine Vielzahl unterschiedlicher Kanäle transportiert werden“, könnten genaue Fallzahlen dieser hybriden Bedrohungen nicht genannt werden. Stattdessen müssten russische Propaganda- und Desinformationsaktivitäten vielmehr als Teil des Gesamtphänomens hybrider Einflussnahmeaktivitäten betrachtet werden.

Als besonders öffentlichkeitswirksamer Fall könne die manipulative Berichterstattung anlässlich der angeblichen Entführung und Vergewaltigung der 13-jährigen russischstämmigen „Lisa F.“ in Berlin durch Flüchtlinge im Januar 2016 genannt werden, heißt es in der Antwort weiter. Die „unwahre Berichterstattung russischer Medien“ habe zu bundesweiten Protestkundgebungen mit insgesamt mehr als 12.000 Teilnehmern geführt.

Maßgeblich ausgelöst wurde die Entrüstung laut Bundesregierung durch einen Bericht des halbstaatlichen russischen Fernsehsenders „Perwy Kanal“, „in dem Vermutungen als Tatsachen präsentiert wurden und der Vorwurf wiederholt wurde, die zuständigen deutschen Behörden würden dem Fall nicht die nötige Aufmerksamkeit zukommen lassen“. Das in deutscher Sprache veröffentlichende russische Nachrichtenportal „Sputniknews“ habe „intensiv und ähnlich tendenziös“ über die angeblichen Vorfälle berichtet.

Der russische Außenminister Sergej Lawrow habe sich im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Januar 2016 zu dem Fall der angeblichen Vergewaltigung geäußert, schreibt die Bundesregierung weiter und verweist darauf, dass die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch angedauert hätten. In diesem Zusammenhang habe er deutschen Behörden unter anderem Vertuschung und Tatenlosigkeit vorgeworfen. Letztlich habe sich herausgestellt, „dass das vermeintlich entführte jugendliche Vergewaltigungsopfer die Straftaten lediglich als Notlüge erfunden hatte“.

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