Privatnutzung angemessen besteuert
Berlin: (hib/HLE) Die private Nutzung eines betrieblichen Pkw ist nach Ansicht der Bundesregierung angemessen besteuert. Wie sie in ihrer Antwort (19/1350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/1070) mitteilt, gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits könne die Besteuerung pauschal auf Grundlage des inländischen Listenpreises mit dem Ziel erfolgen, den Nutzungsvorteil zutreffend und typisierend zu bewerten. Diese Regelung werde auch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nicht beanstandet. Zum anderen hätten Steuerpflichtige die Möglichkeit, die tatsächlich auf die private Nutzung entfallenden Kraftfahrzeugaufwendungen durch den Nachweis entsprechender Belege und die Führung eines Fahrtenbuches zu belegen. Bei dieser Methode würden für die Ermittlung des individuellen Nutzungswerts die tatsächlichen Anschaffungskosten des betrieblichen Fahrzeugs zeitanteilig in Höhe der Absetzung für Abnutzung zugrunde gelegt.
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