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03.04.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 201/2018

Linke fordert Nachrüstung von Diesel-Pkw

Berlin: (hib/HAU) Um Fahrverbote zu vermeiden müssen aus Sicht der Fraktion Die Linke Autohersteller zur wirksamen technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw verpflichtet werden. In einem Antrag (19/1360) wird die Bundesregierung daher aufgefordert, anzuordnen, dass die Dieselfahrzeughersteller „auf ihre Kosten“ innerhalb eines Jahres bei allen Diesel-Pkw mit den Schadstoffklassen Euro 4, 5 und 6 bis 6c, die in Deutschland zugelassen sind, Hardwarenachrüstungen durchzuführen haben, so dass die im RDE-Verfahren (Real Driving Emissions) gemessenen Stickoxidemissionen den Wert von 200 mg/km nicht überschreiten. Im Falle von Diesel-Fahrzeugtypen ab Euro 4, bei denen sich eine Hardware-Nachrüstung bis Ende 2018 als technisch nicht möglich erweist oder unverhältnismäßig ist, müsse gewährleistet werden, dass die Besitzer finanziell entschädigt werden, verlangt die Linksfraktion.

Weiter wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Messergebnisse der Untersuchungskommission „Volkswagen“ unter Offenlegung der angewendeten Messverfahren zu veröffentlichen und alle noch nicht gemessenen Diesel-Pkw ab Emissionsklasse Euro 4 bis Euro 6c ebenfalls im RDE-Verfahren zu messen und die Ergebnisse umgehend zu veröffentlichen. Im Falle, dass sich örtliche Fahrverbote trotz Hardwarenachrüstung nicht vermeiden lassen, müsse eine bundeseinheitliche Regelung für Diesel-Pkw auf Basis der oben genannten Messergebnisse im realen Betrieb erlassen werden. Ziel sei es, den betroffenen Kommunen ein einheitliches rechtssicheres Instrument zur Verfügung zu stellen und unterschiedliche Regelungen in den Städten zu vermeiden, heißt es in dem Antrag

Die Linksfraktion vertritt die Auffassung, dass die Bundesregierung „viel zu wenig gegen die Abgasmanipulationen der Autoindustrie unternimmt“. Seit Jahren ignoriere sie die Feststellungen von Verbraucher- und Umweltverbänden sowie der Fachöffentlichkeit, dass Dieselautos „auf der Straße erheblich höhere Emissionen haben als im Labor“.

Wie die Abgeordneten schreiben, bildeten die Emissionen von Dieselfahrzeugen mit einem Anteil von 68 Prozent den Hauptgrund für die hohen Stickoxidwerte in den Innenstädten. Ein schlechtes Abgasverhalten zeigten fast alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffnorm Euro 6d-Temp, „unabhängig vom Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen“. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 seien derzeit von Fahrverboten besonders Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 bedroht, da diese älter sind und somit als schadstoffreicher gelten, heißt es in dem Antrag. Das schlechteste Abgasverhalten zeigten jedoch Euro 5- und zum Teil Euro 6-Fahrzeuge, die zudem in hoher Zahl auf der Straße vertreten seien. Maßgeblicher Grund hierfür seien die im realen Betrieb durch herstellerseitige Manipulation genutzten sogenannten Abschalteinrichtungen.

Software-Updates sind aus Sicht der Linksfraktion aber nicht ausreichend. Die bei VW angeordneten und von anderen Herstellern „freiwillig“ durchgeführten Softwareupdates dienten ausschließlich der Beseitigung unzulässiger Abschalteinrichtungen, schreiben die Abgeordneten. Auch nach dem Update überstiegen aber die Stickoxid-Realemissionen die Grenzwerte um ein Vielfaches. Demgegenüber verringere sich der Stickoxid-Ausstoß durch eine Hardwarenachrüstung um Werte zwischen 70 und 95 Prozent. Zudem sei die Nachrüstung „bei den meisten Fahrzeugen technisch möglich“. Nach Einschätzung der Abgeordneten ist somit eine Hardwarenachrüstung - neben Fahrverboten - „die einzige Möglichkeit, die Emissionen von Dieselfahrzeugen auf das für die Einhaltung von städtischen Grenzwerten für die Luftqualität nötige Maß zu reduzieren“.

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