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03.04.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 201/2018

Keine Erkenntnisse über Flugausfälle

Berlin: (hib/HAU) Über die Anzahl verspäteter und ausgefallener Flüge von deutschen Flughäfen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Das geht aus der Antwort (19/1264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1023) hervor. In der Antwort schreibt die Regierung, beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seien in den Jahren 2017 und 2018 (Stand 28. Februar 2018) 2.998 Fluggastanzeigen wegen der Verspätung oder Annullierung von Flügen eingegangen. Im selben Zeitraum habe das LBA 168 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Zudem seien 367 Bußgeldbescheide erlassen worden. Die Höhe des durchschnittlich verhängten Bußgeldes habe im Jahr 2017 7.183 Euro und im Jahr 2018 2.532 Euro betragen, heißt es in der Antwort.

Bei der Frage, ob die Möglichkeit einer nationalen Regelung besteht, nach der Fluggesellschaften Insolvenzschutz für Fluggäste als Option anbieten müssen, verweist die Regierung auf eine Antwort aus der vergangenen Legislaturperiode (18/13597). Darin heißt es, die Bundesregierung teile zur Frage einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung grundsätzlich die von der Europäischen Kommission dargestellte Haltung, dass der Schutz von Fluggästen, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise sei, verbessert werden könne.

Die Lösung sehe die Kommission allerdings nicht in der Einführung einer dem Pauschalreiserecht vergleichbaren Insolvenzsicherung. Vielmehr habe sie sich dafür ausgesprochen, zunächst die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver anzuwenden, schreibt die Regierung. Hintergrund sei, dass Fluggäste im Gegensatz zu Pauschalreisenden vor Insolvenzen bereits nach geltendem Recht dadurch besser geschützt seien, dass die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliege, weil die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen von ihr abhänge.

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