+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.04.2018 Gesundheit — Antwort — hib 205/2018

Mehr Angebote für psychisch Kranke

Berlin: (hib/PK) Die Versorgungslage für psychisch kranke Patienten hat sich nach Darstellung der Bundesregierung durch gesetzliche Reformen deutlich verbessert. Mit der seit April 2017 wirksam gewordenen veränderten Psychotherapierichtlinie seien neue Elemente in die Versorgung eingeführt worden, heißt es in der Antwort (19/1347) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1066) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zu den neuen Angeboten zählten die psychotherapeutische Sprechstunde, die psychotherapeutische Akutbehandlung oder Hilfen zur Vermeidung von Rückfällen. Versicherte könnten sich zudem mit einer Überweisung zur fachärztlichen Versorgung an eine zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Dort müsse innerhalb einer Woche ein Behandlungstermin bei einem Facharzt in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Die Wartezeit auf den Termin dürfe im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seien vom 1. April 2017 bis Ende des Jahres 2017 insgesamt 67.929 berechtigte Vermittlungswünsche von Patienten an die Terminservicestellen gerichtet worden. In 59.359 Fällen seien die Patienten innerhalb von vier Wochen erfolgreich vermittelt worden. Das entspreche einer Quote von rund 87 Prozent.

Der neue Koalitionsvertrag sehe vor, dass die Terminservicestellen künftig unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar sein müssten.

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsplanung werde ein einheitlicher Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen definiert, die für eine bedarfsgerechte Versorgung benötigt würden. Es ist den Angaben zufolge gesetzlich vorgesehen, die Bedarfsplanung insgesamt zu überprüfen und anzupassen. Anpassungs- und Verbesserungsmöglichkeiten seien dabei insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung zu prüfen.

Marginalspalte