Programme zu Extremismusbekämpfung
Berlin: (hib/STO) Mit den Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1290). Wie die Fraktion darin darlegt, unterstützt die Bundesregierung mit verschiedenen Programmen gesellschaftliche Initiativen in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus. Gegenstand der Förderrichtlinien sei dabei die Verpflichtung der Empfänger dieser Förderung, „dass extremistische Organisationen oder Personen, die nicht Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf.“
Weiter führt die Fraktion aus, dass sich die Frage stelle, „ob es in der praktischen Wirkung der geltenden Regelung effektive Unterschiede zur Wirkung der sogenannten ,Extremismusklausel' gibt, die von 2011 bis 2014 angewendet wurde“. Seinerzeit seien Organisationen und Personen darauf verpflichtet worden, eine Erklärung zu unterzeichnen, „die ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung umfasste sowie die Zusage, dass ,keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts' beauftragt würden, von denen bekannt sei oder davon ausgegangen werden müsse, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigten“.
Wissen wollen die Abgeordneten, welche Organisationen und Personen durch die Bundesprogramme „Zusammenhalt durch Teilhabe“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie gefördert wurden beziehungsweise werden. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Organisationen und Personen durch diese Bundesprogramme während der Geltung der sogenannten „Extremismusklausel“ gefördert wurden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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