+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.04.2018 Inneres, Bau und Heimat — Antwort — hib 208/2018

Probleme mit externem Postdienstleister

Berlin: (hib/STO) Um Probleme mit einem externen Postdienstleister bei Bundesbehörden und Bundesministerien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/1436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1065). Wie die Abgeordneten darin schrieben, ist Medienberichten zufolge „die privat adressierte Post an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten verschiedener Fraktionen im Deutschen Bundestag, die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2017 enthielt, vom zuständigen Referat der Bundestagsverwaltung verschickt, aber zumindest zum Teil nicht zugestellt worden“.

Die Bundesregierung wurde über den Postverlust am 22. Februar 2018 durch den Bundestag informiert, wie sie in ihrer Antwort darlegt. Danach wurde aufgrund des aktuellen Vorfalls „Nacherfüllung verlangt“. Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung sei diese ausgeführt und die Briefsendungen zugestellt worden. Die Aufwendungen für die zweite Zustellung seien „durch die Auftragnehmerin getragen und somit nicht in Rechnung gestellt“ worden. Als weitere Konsequenz sei sie am 26. Februar 2018 abgemahnt worden.

Auf die Frage nach Schlussfolgerungen aus dem Postverlust führt die Bundesregierung aus, dass für die Neuausschreibung „die bisherigen Erfahrungen im Bereich Briefversand berücksichtigt“ würden. Ferner werde die Bundesnetzagentur als lizenzerteilende Stelle durch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums über den Vorfall informiert.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass ihr keine weiteren Vorfälle bekannt seien, „die mit dem hier in Frage stehenden vergleichbar wären“. Sie sehe „keine Anlass, die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin in Zweifel zu ziehen“, die über eine gültige Lizenz gemäß Paragraf 6 des Postgesetzes verfüge.

Marginalspalte