Menschenrechte in Ungarns Verfassung
Berlin: (hib/PK) Auch in Ungarn sind die Menschenrechte in der Verfassung verankert. Wie häufig bestehe jedoch auch in Ungarn „ein Spannungsverhältnis zwischen einem in der Verfassung verankerten Recht und der tatsächlichen Einhaltung dieses Rechts im Einzelfall“, heißt es in der Antwort (19/1430) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/762) der Fraktion Die Linke.
Für die Überprüfung der rechtlichen Verpflichtungen Ungarns seien im Einzelfall Kontroll- und Überwachungsgremien auf nationaler Ebene, auf der Ebene der EU und des Europarats sowie auf internationaler Ebene zuständig.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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