Arbeitsvisa aus dem Westbalkan
Berlin: (hib/PK) Arbeitsvisa aus dem Westbalkan sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/1422) der Fraktion Die Linke. Staatsangehörige aus dem Westbalkan könnten Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten, wenn sie diese bei den deutschen Botschaften in ihrem Herkunftsstaat beantragten. Voraussetzung sei ein verbindliches Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zustimmung dürfe nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den zurückliegenden 24 Monaten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen habe.
Die Abgeordneten erkundigen sich nun, inwiefern die sogenannte Westbalkanregelung zu einem Rückgang der Asylanträge aus der Region geführt hat und wie viele Anträge auf Arbeitsvisa in der zweiten Jahreshälfte 2017 gestellt wurden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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