Software-Nutzung bei Quellen-TKÜ
Berlin: (hib/STO) Die Nutzung von Software bei Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1505) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1020). Wie die Bundesregierung darin ausführt, nutzen gesetzlich befugte Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung verschiedene Softwareprodukte, um die operativen Bedarfslagen abzudecken. Vor ihrem Einsatz werden Produkte zur Durchführung von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung den Angaben zufolge auf Konformität mit der aktuellen Rechtslage geprüft. Erst nach positivem Abschluss dieser Prüfungen werden die Produkte für den Einsatz freigegeben, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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