Zahl der Hinweise auf Kriegsverbrecher
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in den vergangenen Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) eingegangenen Hinweise auf Kriegsverbrecher ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1506) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1188). Auf die Frage, wie viele „Hinweise auf Kriegsverbrecher und Völkermörder“ das BKA seit 2001 erhalten hat, verweist die Bundesregierung in der Vorlage darauf, dass eine „umfassende statistische Erfassung völkerstrafrechtlich zu würdigender Hinweise“ im BKA nicht stattfinde. Für den Zeitraum vor 2013 habe die Zahl der Hinweise keine Notwendigkeit einer statistischen Erfassung nahe gelegt, da das Hinweisaufkommen erheblich geringer gewesen sei als in den Folgejahren.
Wie aus der Antwort hervorgeht, ist die Zahl entsprechender Hinweise in den Folgejahren deutlich angewachsen. Danach waren im Jahr 2013 im BKA zirka 25 Hinweise aus Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „zuzüglich einer statistisch nicht erfassten Zahl sonstiger Hinweise im Sinne der Fragestellung eingegangen“. Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Hinweise aus Verfahren des Bamf laut Vorlage auf zirka 150 und im Jahr 2015 auf zirka 2.000, um im Jahr 2016 auf zirka 1.600 und im Jahr 2017 auf zirka 600 zurückzugehen. Im laufenden Jahr sind laut Bundesregierung bis einschließlich 20. März im BKA zirka 75 Hinweise aus Verfahren des Bamf eingegangen.
Hinzu kamen den Angaben zufolge im Jahr 2015 zirka 100 und im Jahr 2016 zirka 110 sowie in den übrigen Jahren seit 2013 jeweils eine „statistisch nicht erfasste Zahl sonstiger Hinweise im Sinne der Fragestellung“. Wie die Bundesregierung zudem erläutert, enthalten die Zahlen für die Jahre 2013 bis 2018 statistische Ungenauigkeiten und sind daher gerundet angegeben.
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