Türkische Militäroffensive in Syrien
Berlin: (hib/AHE) Das Recht zur Selbstverteidigung kann auch durch einen bewaffneten Angriff ausgelöst werden, der von einem nichtstaatlichen Akteur ausgeht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1492) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1160) zur türkischen Militäroffensive im Norden Syriens. Die Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht könne allerdings nur ein militärisches Vorgehen rechtfertigen, das sich auf zur Selbstverteidigung notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen beschränkt, heißt es darin weiter. „Ob in einer konkreten Situation die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts tatsächlich gegeben sind, ist von außen nur sehr schwer zu beurteilen.“ Zur Selbstverteidigungslage, in der die Türkei sich nach ihrer Auffassung befunden habe, lägen der Bundesregierung „keine vollständigen Tatsacheninformationen vor, die eine eigene völkerrechtliche Bewertung erlauben würden“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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