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12.04.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 227/2018

Hohe Anforderungen bei DEG-Investitionen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die Bereitstellung und Mobilisierung von Beteiligungskapital für Firmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern Ideen umsetzen wollen, als notwendige Finanzierungsform vor allem für mittelständische Unternehmen an. „Mit der Vergabe von Beteiligungskapital werden diesen Unternehmen zum einen Investitionen überhaupt ermöglicht, zum anderen werden sie durch die Unterstützung mit Eigenkapital in die Lage versetzt, weiteres Fremdkapital am Markt aufzunehmen“, heißt es in einer Antwort (19/1508) auf eine Kleine Anfrage (19/1050) der Fraktion Die Linke. Diese hatte die Beteiligung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) an Unternehmen, Zweckgesellschaften und Fonds in sogenannten Offshore-Finanzplätzen (OFCs) kritisiert, weil sie nach Ansicht von Nichtregierungsorganisationen unter anderem Steuermindereinnahmen in Entwicklungsländern zur Folge haben könnten.

Die Bundesregierung schreibt dazu, dass die DEG unabhängig vom Sitz der Gesellschaft und der Manager bei Unternehmen mit Fonds-Konstruktionen erhöhte Anforderungen an die Transparenz und die zweckgerichtete Mittelverwendung im Partnerland stelle. „Die von der DEG geleisteten Investitionen gelangen immer vollständig in ein DEG-Partnerland, unabhängig vom Sitz des Fonds“, die jeweiligen Zahlungsströme in und aus diesen Regionen würden nicht verschleiert, sondern nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert. „Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Anbahnung und Durchführung jeder Transaktion die Prüfung des Kreditnehmers und sonstiger für die Transaktion relevanter Partner mit Blick auf mögliche Anhaltspunkte für Geldwäsche und sonstige Compliance-relevante Handlungen erfolgt“, betont die Bundesregierung in der Antwort.

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