Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen
Berlin: (hib/mwo) Der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Unglücksopfern soll verbessert werden. Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1594) zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) vorgelegt, mit dem Lücken im strafrechtlichen Schutz der Opfer vor der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen geschlossen werden sollen. Durch eine Erweiterung des Paragrafen 201a StGB soll der Schutzbereich dieser Vorschrift nunmehr auch unbefugte Bildaufnahmen von verstorbenen Personen erfassen. Der Paragraf schütze lediglich lebende Personen.
Im Entwurf heißt es, es komme immer häufiger dazu, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen fertigen und diese über soziale Netzwerke verbreiten. Auch würden solche Aufnahmen an Medien weitergegeben. Diese sogenannten Gaffer würden mit der Gesetzesänderung effektiv bekämpft.
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