Auswirkungen von MIFID II
Berlin: (hib/HLE) Nur vereinzelt haben Finanzinstitute aufgrund der seit Jahresanfang geltenden höheren regulatorischen Anforderungen durch die EU-Richtlinie MIFID II das Wertpapiergeschäft eingeschränkt oder gar nicht mehr angeboten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1543) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1232) mitteilt, hätten diese Institute aber schon zuvor das Wertpapierdienstleistungsgeschäft nur in geringem Umfang angeboten.
Die im Zuge der MIFID II-Umsetzung eingeführten neuen Regeln würden den kollektiven Verbraucherschutz erhöhen und die Kostentransparenz verbessern, erwartet die Bundesregierung. Kunden könnten damit „eine bewusste Anlageentscheidung auf informierter Grundlage“ treffen und Produkte miteinander vergleichen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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