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18.04.2018 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 240/2018

Klärung energiepolitischer Fragen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung strebt in mehreren konfliktträchtigen energiepolitischen Fragen noch vor der Sommerpause eine Einigung an. Zum einen halte sie an dem Ziel fest, bis Ende Juni 2018 Regeln für den Umgang mit eventuellen Schäden entworfen zu haben, welche Kraftwerksbetreibern durch ein vorzeitiges Ende ihrer Werke entstehen. Dies bekräftigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags. Anlass dafür hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom 6. Dezember 2016 gegeben; darin hatten die Richter Energiekonzernen das Recht auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg zugebilligt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 festlegen, wie dies geschehen soll. Das Thema sei auch während der jüngsten Kabinettsberatungen in Meseberg auf dem Tisch gewesen, sagte der Regierungsvertreter.

Wie aus dem Ministerium verlautet, werden dazu mehrere Optionen diskutiert, die von einer Verlängerung der Laufzeiten einzelner Kraftwerke bis hin zu einem finanziellen Ausgleich reichen. Bei Letzterem gehe es dabei um eine angemessene Entschädigung, nicht um einen vollen Wertersatz. Während Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auf ein Einhalten der Juni-Frist drangen, nutzte die AfD-Fraktion das Thema, um auf ihre Position bei der Energiewende hinzuweisen; letztere sei überstürzt und ideologiegetrieben. Ein Vertreter der FDP-Fraktion kritisierte im Einklang mit Vertretern anderer Fraktionen die Zögerlichkeit der vorausgegangenen Regierung - ein Vorwurf, zu dem der Vertreter der jetzigen Regierung nicht Stellung nehmen wollte. Die Linksfraktion zeigte sich irritiert, dass eine Laufzeitverlängerung offenbar doch wieder zur Diskussion stehe, während eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen forderte, sich auf einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Konzerne festzulegen.

Zum anderen geht es um die Frage einer EEG-Umlage für Strom zum Eigenverbrauch aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Seit 1. Januar 2018 zahlen alle Betreiber von KWK-Neuanlagen die volle EEG-Umlage - dadurch ist die Stromrechnung nicht nur für viele Unternehmen, sondern auch für private Hauseigentümer teils empfindlich gestiegen. Vorausgegangen waren wechselnde Vorgaben. Nun sei die Bundesregierung auf der Zielgeraden für eine verlässliche Neuregelung, sagte der Ministeriumsvertreter. Neben den inhaltlich geplanten Änderungen sei auch eine Minimierung des bürokratischen Aufwands im Gespräch: Anlagen könnten in bestimmte Typen-Kategorien eingeordnet werden, anstatt sie einzeln zu prüfen. Die EEG-Neuregelung soll nach dem Wunsch des Ministeriums rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.

Schließlich äußerte sich der Minsteriumsvertreter auf einen Impuls aus der Linksfration hin auch zu geplanten Änderungen für Bürgerenergiegesellschaften. Die Sonderregeln für diese Gesellschaftsform bei Ausschreibungen sind so ausgestaltet, dass sie einen Missbrauch begünstigen. Nun sei man bestrebt, ebenfalls bis Ende Juni 2018 eine Neuregelung zu fassen. „Wir sehen Handlungsbedarf“, sagte der Vertreter.

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