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18.04.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 241/2018

Facebook-Skandal: Mehr Aufsicht verlangt

Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befasste sich auf seiner 6. Sitzung am Mittwoch ausführlich mit dem Facebook-Datenskandal. Unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) hörte das Gremium Berichte der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, und der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Rita Hagl-Kehl (SPD). In der anschließenden ausführlichen Diskussion fragten die Abgeordneten nach Einzelheiten des Skandals und den möglichen Konsequenzen für das soziale Netzwerk aus der Weitergabe von Nutzerdaten durch das britische Unternehmen Cambridge Analytica. Mit Spannung erwartet wird eine gemeinsame Sitzung des Rechtsausschusses und des Ausschusses Digitale Agenda am Freitag (20.4.2018, 8.30 Uhr), auf der die Abgeordneten den Facebook-Vizepräsidenten Joel Kaplan befragen werden. Dabei geht es laut Tagesordnung um den Missbrauch von Benutzerdaten der Facebook-Kunden und weiterer Internet-Nutzer.

Staatssekretärin Hagl-Kehl bezeichnete die von Facebook in der Zwischenzeit getroffenen Maßnahmen als einen guten Anfang, die aber noch nicht ausreichen würden. So gebe es zu der angekündigten Transparenz keine detaillierten Angaben. Über die von Facebook-Chef Mark Zuckerberg auf der US-Senatsanhörung gemachten Aussagen hinaus habe die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse. In Deutschland waren die Daten von 65 Nutzern und potentiell die von knapp 310.000 Freunden dieser Nutzer betroffen. Rein kosmetische Änderungen reichten bei Facebook nicht aus, um das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen sagte Hagl-Kehl.

Die Datenschutz-Bundesbeauftragte Voßhoff bewertete die Vorkommnisse und betonte die Notwendigkeit der Vermeidung unbefugter Datenverwendungen. Ihre Behörde habe keine eigenen Erkenntnisse zum Facebook-Datenskandal mangels Zuständigkeit, die in Deutschland bei dem Hamburger Datenschutzbeauftragten liege. Den Vorfall bezeichnete sie als „Spitze eines Eisbergs“, denn es gebe mehre Apps, die Daten „abernten“ und die so gewonnenen Profile für verschiedene Zwecke benutzen würden. Daraus leite sich eine „alarmierende Fragestellung“ ab, sagte Voßhoff. Die Menschen würden zunehmend gläserner, was die Möglichkeit eröffne, deren Meinungsbildung zu beeinflussen. Dies betreffe Persönlichkeitsrechte und belege eindrucksvoll die Notwendigkeit des Datenschutzes. Es sei daher unverzichtbar, die zuständige Aufsicht zu stärken. Aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die oberste Datenschützerin nicht. Die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung stelle ein „durchaus ausreichendes Instrumentarium“ zur Verfügung. Auch in Bezug auf Facebook sei dies „durchaus tragfähig“. Ihrer Meinung nach gehört eine Grundsatzdebatte über die Folgen der Digitalisierung auf die parlamentarische Tagesordnung.

Des weiteren beschloss der Ausschuss die grundsätzliche Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken-Fraktion (19/218) zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Vor der Festlegung eines Termins sollen die Berichte der Betreiber abgewartet werden. Die Kritik an dem zum 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz, das Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet, biete „genug Anlass, sich intensiv damit zu befassen“, sagte der Linken-Obmann Niema Movassad.

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