Linke: Ersatzfreiheitsstrafe aufheben
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) vorgelegt. Die entsprechenden Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe im Strafgesetzbuch (StGB) sollen demnach ersatzlos gestrichen werden. Durch eine neue bundesgesetzliche Regelung solle die gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Pfändung gestärkt werden.
Die Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht (Paragraf 43 StGB) sei in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben, heißt es im Entwurf. In der heutigen Rechtspraxis sei es anerkannt, dass Strafe kein Selbstzweck sein darf. Daher seien sämtliche Strafzwecke wie Resozialisierung, Schuldausgleich und Prävention in ein „ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen“ (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21. 6. 1977 - 1 BvL 14/76). In diesem Zusammenhang habe der Staat die Voraussetzungen und Grenzen des Strafens stets zu prüfen. Strafe, insbesondere die freiheitsentziehende Bestrafung für ein begangenes Unrecht, komme nur dann in Betracht, wenn andere Mittel nicht hinreichend wirksam sind. Das sei Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips des deutschen Strafrechts.
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