Bundesrat will Klinik-Ausbildung sichern
Berlin: (hib/PK) Mit einer gesetzlichen Initiative will der Bundesrat eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes Operationstechnische Assistenz (OTA) in Krankenhäusern herbeiführen. Ausgebildet werde bisher auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ohne staatliche Anerkennung, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/1720) der Länderkammer.
Die Finanzierung der Ausbildung an Krankenhäusern sei nach Einführung des neuen Entgeltsystems (DRG) für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert. Die Gesundheitsministerkonferenz habe schon 2006 darum gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung einzuleiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sicherzustellen. Zur Vermeidung einer Zersplitterung des Heilberufswesens sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich.
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