Gutachten zum G-BA werden geprüft
Gesundheit/Antwort - 20.04.2018 (hib 253/2018)
Berlin: (hib/PK) Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegen inzwischen vor und werden geprüft. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1607) auf eine Kleine Anfrage (19/1408) der FDP-Fraktion schreibt, hat das Ministerium im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Gutachten in Auftrag gegeben.
Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (Az 1 BvR 2056/12). Der Schwerpunkt der Gutachten habe aufgrund der Anmerkungen des Karlsruher Gerichts auf der verfassungsrechtlichen Prüfung der einzelnen konkreten Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB V) gelegen, auf die der G-BA seine Regelungen oder Richtlinien stütze.
Die drei Gutachten lägen seit Dezember 2017 vor. Die Gutachter hätten die verfassungsrechtliche Legitimation des G-BA aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und seien zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Die darin behandelten Fragestellungen und die Vorschläge der Gutachter würden nun eingehend geprüft.
Der G-BA ist die höchste Beschlussinstanz innerhalb der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems. Der Bundesausschuss legt unter anderem den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest, bewertet Arzneimittel, Untersuchungsmethoden und Qualitätsstandards.
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