Linke fordert BAföG-Erhöhung
Berlin: (hib/ROL) Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.
Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG „Bologna-tauglich“ zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.
Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.
Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.
Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.
Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.
Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)