Bundesrat für Änderung des Waffengesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Waffenbehörden sollen nach dem Willen des Bundesrates vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden einholen müssen. Damit soll der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrolliert und eingedämmt werden können, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Waffengesetzes (19/1715) hervorgeht.
Danach sind die Waffenbehörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern bisher lediglich verpflichtet, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Stellungnahmen der örtlichen Polizeidienststellen zurückzugreifen. Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Abfrage von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung bestehe für die Waffenbehörden derzeit nicht. Daher soll das Verfahren der Zuverlässigkeitsprüfung dem Gesetzentwurf zufolge um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ausführt, unterstützt sie „Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, dem Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum entgegenzuwirken“. Es sei jedoch zu beachten, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode „gesetzliche Änderungen vorgenommen worden sind, die dieses Ziel verfolgen“. Die unter anderem mit dem Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 30. Juni 2017 implementierten Änderungen zielten wie die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelanfrage auf eine Verbesserung des Informationsflusses zwischen Waffenbehörden und Verfassungsschutzbehörden. „Die Ergebnisse der Umsetzung dieser neuen Regelungen sollten daher zunächst abgewartet werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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