+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.04.2018 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 264/2018

AfD-Vorlage zu Gefährdern abgelehnt

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern“ (19/931) sowie einen AfD-Antrag zur Kompetenzverteiligung im Bereich der Gefahrenabwehr (19/932) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll laut Vorlage die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, „dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste“ unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, „von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht“, die Anordnung der Haft ermöglicht werden, „die solange andauert, wie die Gefahr besteht“. Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, „bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter“ eine räumliche Beschränkung anzuordnen.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten“. In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 70 für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig seien. Damit fehle es dem Bund für diese Zwecke „ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz“. Diese Regelung führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer „Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts“.

Die AfD-Fraktion machte im Ausschuss deutlich, mit den Vorlagen die Sicherheitslage der Bevölkerung verbessern zu wollen. Bei der Abwägung zwischen Freiheitsinteressen sogenannter Gefährder und den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sei zugunsten der Bevölkerung zu entscheiden.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte den Vorschlag als verfassungswidrig. Sie sprach sich zugleich dafür aus, in das geplante Musterpolizeigesetz die Möglichkeit der Präventivhaft aufzunehmen. Auch seien mehr Abschiebehaftplätze erforderlich.

Die SPD-Fraktion brachte gleichfalls verfassungsrechtliche Bedenken vor. Zugleich wandte sie sich gegen den vorgeschlagenen „Eingriff“ in die Sicherheitsarchitektur. Zudem hielt sie der AfD-Fraktion „handwerklich schlechte“ Arbeit vor.

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass der Gesetzentwurf für die Betroffenen auf eine „Unendlichkeitshaft“ hinauslaufen würde. Auch würden Fragen der Sicherheitsarchitektur allein durch eine Verschiebung von Kompetenzen nicht gelöst.

Die Fraktion Die Linke nannte die Vorlagen „absolut dilettantisch“ und warnte vor einem „Sonderrecht“ für Ausländer. Sie verwies zudem darauf, dass sich der Untersuchungsausschuss zum „Fall Amri“ auch mit Fragen der Bund-Länder-Koordination befassen werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädierte ebenfalls dafür, die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses abzuwarten. Sie wies zugleich die Problembeschreibung der AfD als falsch zurück und wandte sie sich dagegen, Sicherheitspolitik über das Aufenthaltsrecht zu betreiben.

Marginalspalte