AfD für Befristungen bis 24 Monate
Berlin: (hib/CHE) Die Unterscheidung in befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund soll es nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht mehr geben. Statt dessen soll eine „generelle Regelung“ in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen werden, wonach eine befristete Anstellung maximal 24 Monate gestattet sein soll. In „besonderen Fällen“ solle der Zeitrahmen überschritten werden dürfen, fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/1841). Dieser solle auch festlegen, dass Kettenbefristungen reduziert werden, indem eine „zeitliche Höchstgrenze“ für die Befristung einer Stelle eingeführt wird und eine „konsekutive“ befristete Einstellung nicht gestattet ist, heißt es in dem Entwurf.
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