Bezahlung in Jobcentern und BA
Berlin: (hib/CHE) Die unterschiedliche Bezahlung von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeitern in den Jobcentern resultiert aus unterschiedlichen Tarifverträgen für die genannten Bereiche. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1637) auf eine Kleine Anfrage (19/1441) der AfD-Fraktion. Die Entscheidung über die Schaffung einheitlicher tarifvertraglicher Grundlagen für die gemeinsamen Einrichtungen obliege den zuständigen Tarifpartnern, so die Regierung.
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