AfD will auch Deutsche schützen
Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1842) vorgelegt, mit dem eine Legaldefinition für „Teile der Bevölkerung“ im Volksverhetzungsparagrafen 130 des Strafgesetzbuchs eingeführt werden soll. Darin heißt es, auch die Gesamtheit der abgrenzbaren deutschen Bevölkerung sei ein Teil der in Deutschland befindlichen Gesamtbevölkerung. Während die bundesrepublikanische Justiz aber etwa „Ausländer“ und „Flüchtlinge“ als Teile der Bevölkerung im Sinne von Paragraf 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches anerkenne, verweigere sie der deutschen Bevölkerung einen entsprechenden Schutz mangels Eindeutigkeit hinsichtlich des Tatobjekts. Eine Legaldefinition solle auch die deutsche Bevölkerung als solche und ebenso den öffentlichen Frieden schützen, indem Volksverhetzungen gegen Deutsche explizit für strafbar erklärt werden. Der Entwurf soll am Freitag, 27. April 2018 um 10.05 Uhr, im Plenum diskutiert werden.
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