Ermittlungen zu NSU-Waffen
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1502) Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen zu Waffen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds mitgeteilt. In der Antwort des Bundesjustizministeriums (19/1755) heißt es, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittle im NSU-Komplex gegen neun Personen wegen der Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Bezüglich dreier Beschuldigter bestehe der Verdacht, dass sie mit einer Waffenbeschaffung an die drei Untergetauchten befasst waren.
Im Einzelnen werden in der Antwort die Erkenntnisse zu den Waffen mit Bezug zum NSU-Komplex aufgelistet. Bei keiner der sichergestellten Waffen gebe es Erkenntnisse, dass sie aus dem Bestand der Bundeswehr oder aus Kreisen der Organisierten Kriminalität stammen würden oder dass sie außerhalb des NSU bei Straftaten in Deutschland verwendet worden wären.
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