Förderung von Dämmverfahren
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will Bestimmungen zu Investitions-Mindesthöhen bei bestimmten KfW-Förderprogrammen überprüfen. In der Antwort (19/1585) auf eine Kleine Anfrage (19/1327) der Fraktion Die Linke erklärt die Bundesregierung, sie werde im Zuge der Umsetzung der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ die bisher geltende so genannte Geringfügigkeitsgrenze prüfen. Nach Ansicht der Fragesteller scheitern Anträge zur Förderung von kostengünstigen Einblas-Dämmverfahren bisweilen an dieser Hürde. Grundsätzlich zählen die Verfahren zu den förderfähigen Maßnahmen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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