Havarie des Frachters „Glory Amsterdam“
Berlin: (hib/HAU) Die Ermittlung des Unfallgeschehens und der gesamten Begleitumstände rund um die Havarie des Frachters „Glory Amsterdam“ Ende Oktober 2017 ist Gegenstand der laufenden Seeunfalluntersuchung, deren Ergebnisse abgewartet werden müssten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1639) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1443). Die Regierung teilt außerdem mit, dass bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuches (StGB) (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) gegen den Kapitän der „Glory Amsterdam“ erstattet worden sei.
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