Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs
Berlin: (hib/HAU) Die Bewertung der Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan 2030 soll bis zum dritten Quartal 2018 erfolgen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1463). Dadurch könnten auch die Erkenntnisse aus dem Zielfahrplan 2030plus und den Knotenausbaukonzepten in die Konfiguration und Bewertung der noch offenen Streckenvorhaben des Potenziellen Bedarfs einfließen, heißt es in der Antwort. Somit werde das Prinzip der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung weiter umgesetzt.
Nach den bislang vorliegenden Gutachten werden nach Aussage der Bundesregierung die drei Ausbaustrecken Weimar - Gera - Gößnitz, Nürnberg/Regensburg - Furth i.W. - Grenze D/CZ, Grenze NL/D - Kaldenkirchen - Rheydt-Odenkirchen sowie die Neubaustrecke Dresden - Prag und das Programm zur Ertüchtigung des deutschen Schienennetzes für 740m lange Güterzüge aus dem Potenziellen Bedarf aufgrund positiver gesamtwirtschaftlicher Bewertung in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. „Für alle übrigen Projekte des Potenziellen Bedarfs sind die Prüfungen, ob diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Regierung in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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