Vegetationskontrolle an Bahnstrecken
Berlin: (hib/HAU) Für die Vegetationskontrolle der DB Netz AG, die das Umstürzen von Bäumen auf die Gleisanlagen und in die Oberleitungen verhindern soll, interessiert sich die Fraktion der AfD. In einer Kleinen Anfrage (19/1587) wollen die Abgeordneten wissen, wie es um die Vegetationskontrolle „auf bahnfremden, an Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzenden Grundstücken“ steht. Die DB Netz AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und für Betrieb und Instandsetzung des Schienennetzes zuständig.
In der Vorlage wird konkret gefragt, wie hoch der Fremdeigentümeranteil an Grundstücken ist, die an der Gesamtstrecke der Gleisanlagen der DB Netz AG angrenzen und wie viele Strecken davon für eine Vegetationskontrolle relevant sind. Welche rechtlichen Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, Eigentümer von Grundstücken, die an Bahnanlagen angrenzen und die für eine Vegetationskontrolle relevant sind, zur Mitwirkung bei dieser zu verpflichten, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.
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