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30.04.2018 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 280/2018

Bürokratische Finanzinformationen

Berlin: (hib/HLE) Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter („Key Information Documents“ - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/1809) nach den Kosten für die deutsche Finanzwirtschaft und will von der Bundesregierung erfahren, welche konkreten Vorteile durch die Basisinformationsblätter entstanden sind. Die Pflicht zur Erstellung dieser Informationsblätter geht auf die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („Packed Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) zurück. Die FDP-Fraktion will erfahren, welche konkreten Vorteile durch die PRIIP-Verordnung entstanden sind und wie sich die Transparenz im Vergleich zu den bereits bestehenden Informationsblättern des Wertpapierhandelsgesetzes verbessert hat. Außerdem wird die Regierung gefragt, ob bei einzelnen Anlageformen wie Hebelprodukten mit kurzer Laufzeit bei Wertentwicklungs-Szenarien Renditen von bis zu 1.000 Prozent auszuweisen sind. Zum Fragenkatalog gehört auch eine angebliche Verpflichtung der Finanzinstitute zur Herausgabe von zwei Informationsblättern für dasselbe Produkt, die jeweils unterschiedliche Produktkosten ausweisen. Weiter will die FDP-Fraktion wissen, ob einzelne Banken und Finanzdienstleister ihr Geschäft aufgrund der gestiegenen administrativen Anforderungen durch die PRIIP-Verordnung einstellen mussten.

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