Bürokratie und Optimierungen im EEG
Berlin: (hib/PEZ) Um Sparpotenzial im Bereich der Erneuerbaren Energien geht es in der Antwort (19/1682) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1464) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin betont die Bundesregierung, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen grundsätzlich an den Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden sollen, der technisch geeignet ist und volkswirtschaftlich die wenigsten Kosten verursacht. Dabei gelte zunächst die Annahme, dass der Punkt am günstigsten ist, der am nächsten liege. Ausnahmen gibt es den Angaben zufolge für Kleinanlagen bis 30 Kilowatt, bei ihnen wird der Hausanschluss als optimal angenommen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sei in dieser Hinsicht ausreichend flexibel ausgestaltet, urteilt die Bundesregierung.
Im weiteren äußert sich die Bundesregierung zu Details, was etwa die Regelungen an Schnittstellen und bei der Digitalisierung von Prozessen im Strom- und Energiebereich betrifft. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Anfrage mit den komplexer werdenden Regelungen begründet, die von Novelle zu Novelle für mehr Bürokratie sorgten.
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