Betäubungsmittel für Sterbehilfe
Berlin: (hib/PK) Die Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln für die Sterbehilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/1860) der FDP-Fraktion. Laut Medienberichten seien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit 98 unbearbeitete Anträge von Menschen anhängig, die Betäubungsmittel bekommen wollen, um sich selbst zu töten.
Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass das Institut den Erwerb eines Betäubungsmittels, mit dem eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht werde, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren dürfe. Folge des Urteils sei, dass nunmehr eine Behörde wie das BfArM über existenzielle Schicksale entscheiden müsse.
Es bestünden erhebliche praktische und verfassungsrechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung einerseis und der strafrechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe andererseits.
Die Abgeordneten fragen nun unter anderem, wie viele Anträge zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2017 beim BfArM gestellt wurden und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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