Passprogramme von EU-Staaten
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung nimmt zur Vereinbarkeit nationaler Programme anderer Mitgliedstaaten mit EU-Recht nicht Stellung. „Die Überprüfung der Vereinbarkeit nationaler Passprogramme anderer Mitgliedstaaten mit dem Unionsrecht obliegt der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge“, heißt es in der Antwort (19/1569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/869). Gegebenenfalls wäre der Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, um über den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen zu befinden. Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass die Europäische Kommission in ihrem „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ angekündigt habe, im Jahre 2018 einen Bericht über Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Gewährung der Staatsangehörigkeit an Investoren vorzulegen und Orientierungshilfen zu geben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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