Interkulturelle Kompetenz bei der Polizei
Berlin: (hib/PK) Die sogenannte interkulturelle Kompetenz ist nach Angaben der Bundesregierung kein eigenständiges Leistungskriterium im Auswahlverfahren für den Vollzugsdienst der Bundespolizei. Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen gehe es nicht um eine Leistungsfeststellung der interkulturellen Kompetenz, heißt es in der Antwort (19/1648) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1480) der AfD-Fraktion.
Insofern könne diese Art der Kompetenz auch nicht zum Ausgleich von Leistungsmängeln herangezogen werden. In der Ausbildung und Laufbahnprüfung werde die interkulturelle Kompetenz „im Kontext von Übungslagen betrachtet“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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