Breitbandförderung in Baden-Württemberg
Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/1770) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1527) listet die Bundesregierung Kommunen, Städte und Kreise in Baden-Württemberg auf, die Förderbescheide im Rahmen des 2015 gestarteten Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen haben. Der größte Betrag mit 11,01 Millionen Euro ging an den Landkreis Rastatt. Fördergegenstand ist in dem Falle laut der Vorlage das sogenannte Betreibermodell. Laut dem Modell soll die Förderung es den Kommunen ermöglichen, passive Netzinfrastrukturen - zum Beispiel Glasfaserkabel, Leerrohre - zu errichten und diese an Netzbetreiber zu verpachten.
Überwiegend bewegen sich die Fördersummen laut der Antwort im Bereich von 50.000 Euro und werden für Beratungsleistungen verwendet. Gefragt nach einem eventuellen zeitlichen Optimierungsbedarf des Förderprozesses, schreibt die Regierung: „Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu werden zeitnah der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet.“
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