Zukunft des Bundeseisenbahnvermögens
Berlin: (hib/HAU) Ob die Bundesregierung einen Zeitplan zur Auflösung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat, möchte die FDP-Fraktion wissen. In ihrer Kleinen Anfrage (19/1784) verweisen die Abgeordneten auf die Historie des BEV, das im Zuge der Bahnreform 1993 als „nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes“ auf Grundlagen des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (BEZNG) errichtet worden sei. Seine Hauptaufgabe habe in der Übertragung der bahnnotwendigen Grundstücke aus dem Eigentum der vormalig selbständigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ an die damals neu gegründete Deutsche Bahn AG (DB AG) gelegen. Darüber hinaus fungiere das BEV heute als Dienstherr für die zur DB AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten und betreue die Versorgungsempfänger.
Weiter schreibt die Fraktion, bereits im Errichtungsgesetz von 1993 sei in Paragraf 30 die Auflösung des BEV normiert. Diese sollte frühestens zehn Jahre nach Gründung erfolgen. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dieser ersten Stufe der Bahnreform stehe daher die Frage im Raum, „ob es zur Erledigung der noch anfallenden Aufgaben einer eigenständigen Behörde bedarf“.
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