Endverbleib von Waffen sichergestellt
Berlin: (hib/HLE) Rüstungsexportgenehmigungen werden von der Bundesregierung nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland hinreichend sichergestellt ist. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (19/1819) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1257), dass sich die mit Rüstungsgütern aus Deutschland belieferte kurdische Regionalregierung verpflichtet habe, das gelieferte Material ausschließlich im Kampf gegen den so genannten Islamischen Staat sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und insbesondere dem humanitären Völkerrecht einzusetzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung über den Endverbleib würden sehr ernst genommen, erklärt die Bundesregierung.
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