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07.05.2018 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 295/2018

FDP verlangt Schutz von Investitionen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich für die Beibehaltung des durch internationale Verträge gesicherten Schutzes von ausländischen Investitionen einsetzen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/1694). Besonders soll sich die Regierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern „vollumfänglich, also einschließlich der Schiedsgerichtsklauseln, in Kraft bleiben“. Die Verhandlungen der EU-Kommission für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof sollen unterstützt werden.

Hintergrund des Antrags ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, in dem eine Schiedsklausel in Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unwirksam erklärt wurde. Aus dem Urteil sei der Schluss möglich, dass der EuGH alle Schiedsgerichtsklauseln in bilateralen Investitionsschutzverträgen zwischen EU-Mitgliedern als nicht mit dem EU-Recht vereinbar ansieht. Unklar sei zudem, welche Auswirkungen das Urteil auf Investitionsschutzverträge von EU-Mitgliedern mit Drittstaaten habe sowie auf EU-Verträge, die Investor-Staat-Schiedsgerichte als Streitbeilegungsmechanismen hätten - etwa die Energie-Charta. Die entstandene Rechtsunsicherheit drohe „insgesamt das Investitionsklima in der EU zu verschlechtern“. Denn mit diesem Urteil sei ungeklärt, inwiefern europäische Investoren, die in einem anderen europäischen Staat investieren, in Zukunft den völkerrechtlich garantierten Schutz vor staatlichen Willkürmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Es müsse für alle Bürger in Rechtsstaaten klar sein, welche Rechtslage für sie gilt. „Ebenso muss für alle Investoren eindeutig klar sein, ob die Bestimmungen in einem Investitionsschutzvertrag weiterhin angewendet werden können und Schiedsurteile des vereinbarten Streitmechanismus durchsetzbar sind oder nicht“, erklären die Abgeordneten, für die das Urteil auch die Dringlichkeit für einen EU-weiten Rechtsrahmen zum Investitionsschutz erhöht.

Die FDP-Fraktion unterstützt in dem Antrag ausdrücklich das System der Investitionsschutzverträge - auch mit Regelungen über Schiedsverfahren. Ziel dieser Verträge sei es, international ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Investitionen zu erreichen. Auch für deutsche und besonders für mittelständische Unternehmen hätten sich diese Verträge bewährt. Es könne nicht von einem Demokratiedefizit geredet werden, denn jeder dieser Verträge müsse vom Deutschen Bundestag beziehungsweise dem Europäischen Parlament ratifiziert werden.

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