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09.05.2018 Finanzen — Antwort — hib 298/2018

Run-off bei 1,6 Millionen Verträgen

Berlin: (hib/HLE) Seit dem Jahr 2014 sind rund 1,6 Millionen Lebensversicherungsverträge von fünf Versicherungsunternehmen an andere Firmen abgegeben worden. Diese Zahlen der auch als „Run-off“ bezeichneten Übergaben an Investoren nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1868) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1429). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe kein Verfahren untersagt, heißt es in der Antwort weiter. In zwei Fällen hätten allerdings Investoren ihre Erwerbsanzeigen für zusammen 350.000 Verträge bei der BaFin wieder zurückgezogen. Derzeit laufe kein Verfahren im Zusammenhang mit einem externen Run-off.

Bevor eine Run-off-Gesellschaft den auslaufenden Bestand eines Versicherungsunternehmens übernehmen dürfe, werde geprüft, ob sich Auswirkungen auf die Überschussbeteiligungen der Versicherten ergeben könnten. Hauptziel der BaFin sei der Schutz der Versicherten. Auch im externen Run-off müssten die jeweiligen Lebensversicherer die Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen und würden der Aufsicht unterliegen. Gegebenenfalls würden Auflagen verhängt, um eine Minderung des Wertes der Überschussbeteiligung zu verhindern. „Im Zusammenhang mit dem Wert der Überschussbeteiligung vor und nach der Übernahme durch die Run-off-Gesellschaft ist darüber hinaus zu beachten, dass die Kostensituation der Run-off-Gesellschaft gegebenenfalls günstiger ist als die Kostensituation des Lebensversicherers, der den Bestand abgibt. Run-off-Gesellschaften sind auf eine effiziente Bestandsverwaltung mit entsprechend niedrigeren Kosten ausgerichtet und müssen keine Vertriebskosten decken“, erläutert die Bundesregierung.

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