Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass „keines der in Syrien begangenen Kriegsverbrechen, keines der dort begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bislang geahndet worden sei. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (19/1876) schreiben, sei auf internationaler Ebene der Weg zu einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten de facto versperrt. „Da Syrien kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, kann sich der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) oder aber ein zu gründendes Ad-hoc-Sondertribunal nur mit der dortigen Situation befassen, wenn ihm der Sicherheitsrat den Fall zur Bearbeitung überweist.“ Der Versuch einer solchen - auch von Deutschland unterstützten - Überweisung an den ICC sei am Veto von Russland und China gescheitert. In der momentanen politischen Gemengelage sei mit einer Aufhebung dieser Blockade nicht zu rechnen, allerdings gebe es einen durch die UN-Generalversammlung beschlossenen Beweismittelmechanismus für Syrien. Die Abgeordneten fordern mit ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, dessen Arbeit für 2018 durch das Schließen einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,2 Millionen US-Dollar zu sichern. Außerdem soll die Ahndung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland intensiviert und beschleunigt werden, unter anderem durch „die signifikante Aufstockung von Personal und finanziellen Ressourcen“ der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) und des Völkerstrafrechtsreferats beim Generalbundesanwalt.
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