Zweifel am Atomwaffenverbotsvertrag
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält den Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen für nicht geeignet, „das von ihr angestrebte Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt tatsächlich und in nachprüfbarer Weise zu erreichen“. Keiner der Nuklearwaffenstaaten, auf deren Mitwirkung es bei einer an echtem Fortschritt orientierten nuklearen Abrüstung in erster Linie ankomme, habe sich an den Verhandlungen beteiligt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1549).
Der Vertrag drohe zudem dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und den mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferation nachhaltigen Schaden zuzufügen, sowie das globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden. „Die Besorgnis der Bundesregierung gilt insbesondere der wichtigen Frage der Verifikation der Umsetzung eines sogenannten Atomwaffenverbots, deren Regelung im Verbotsvertrag aus ihrer Sicht hinter die geltenden Verifikationsstandards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der NVV-Vertragsstaaten zurückfällt.“ Nukleare Abrüstung und das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen könnten und dürften zudem nicht losgelöst von der sicherheitspolitischen Realität sowie den bündnispolitischen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der Nato, zu denen die Bundesregierung uneingeschränkt stehe, betrachtet werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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