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11.05.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 300/2018

Vereinigung „Ein Prozent“

Berlin: (hib/STO) Um die Vereinigung „Ein Prozent“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/1921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1486). Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf ihre Ausführungen in einer früheren Antwort (18/12261) vom Mai 2017 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Danach handelt es sich bei der Vereinigung „Ein Prozent“ nicht um ein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort im Mai 2017 ferner schrieb, sind ihr einige Meldungen zu Kontakten der „Identitären“ zur Vereinigung „Ein Prozent“ bekannt.

Erkenntnisse zur Vereinigung selbst, darunter auch zu Finanzierungswegen, „liegen nicht vor“, heißt es in der damaligen Antwort weiter. Die Agitation der Initiative „Ein Prozent“ sei nach vorliegenden Erkenntnissen „insbesondere auf das intensive Bewerben für ihre Überzeugungen auf deren Internetseite und ihren Social-Media-Profilen beschränkt“. Sie habe sich bei ihrer Internetpräsenz „vor allem durch Mobilisierungen zu asylfeindlichen Veranstaltungen, Rekrutierungen weiterer Unterstützer, Diffamierung der Asylpolitik der Bundesregierung sowie Spendenaktionen für ,geschädigte' Teilnehmer rechter Demonstrationen hervorgetan“. Eine strafrechtliche beziehungsweise Gefährdungsrelevanz liege bisher nicht vor.

Diese Feststellungen haben nach Auffassung der Bundesregierung „weiterhin Bestand“, wie sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion Anfrage darlegt.

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