+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.05.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 301/2018

Umsetzung der UN-Resolution 1325

Berlin: (hib/AHE) In der Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ werden derzeit jeweils ressortübergreifende Strategien zur Sicherheitssektorreform, zu Rechtsstaatsförderung und zu Übergangsjustiz erstellt. Dabei finden die Maßgaben der Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Eingang und werden so zum dauerhaften Bestandteil des Regierungshandeln, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/1750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1062).

Die von der Bundesregierung durchgeführten Projekte im Bereich Rechtsstaatsförderung hätten Konfliktlösung und Förderung der Friedenssicherung zum Ziel, sie entsprächen damit auch mehreren Aspekten der VNSR-Resolution 1325. In Afrika beispielsweise unterstütze die Bundesregierung eine Initiative der Afrikanischen Union und der „United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“ (UN Women) mit dem Ziel der Vernetzung politisch aktiver Frauen. Maßgebliche Akteure seien Frauen aus afrikanischen Konflikt- und Postkonfliktländern, die sich für friedenserhaltende Maßnahmen und Konfliktprävention engagieren.

Die Bundesregierung fördere zudem verstärkten Zugang zu Recht und Gerichtsbarkeit für Frauen und Mädchen im Rahmen des zweiten entwicklungspolitischen Aktionsplans zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016-2020 (GAP II). In Afghanistan beispielsweise werde die Verbesserung des Rechtszugangs für Frauen gefördert, etwa durch die Stärkung der Justiz und eine intensivierte Rechtsberatung, insbesondere von Frauen in ländlichen Regionen, sowie die Verbesserung von Studien- und Arbeitsbedingungen für Juristinnen und durch Sensibilisierung der Polizei zu Frauenrechten und geschlechtsspezifischer Gewalt..

Marginalspalte