Asservatenauswertung in Karlsruhe
Berlin: (hib/mwo) Eine mögliche Datenauswertung beschlagnahmter Endgeräte im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) durch Dritte ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1971). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, in wie vielen Fällen auf Endgeräten, Datenträgern oder in sonstiger Weise gespeicherte Daten von 2015 bis 2017 an welche Dritte weitergegeben wurden und auf welche Rechtsgrundlage sich dies gestützt habe.
Zur Begründung heißt es, in Folge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangten eine Vielzahl technischer Endgeräte wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden. Auch verfügten die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste über Befugnisse, Daten bei Anbietern zu erheben oder griffen unbemerkt auf technische Endgeräte oder Datenträger zu. Es erscheine jedoch fraglich, ob Bundesbehörden wie die GBA selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern, die nicht selten auch verschlüsselt seien, auswerten können oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)